Krankenversicherungen: Outbound-Verbot?
Im Verlauf der Beratung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung hat das Parlament den Krankenversicherern die Finanzierung von Telefonwerbung verboten. Die Debatte wurde beherrscht vom Ärger über Cold Calls. Der neue Art.22 Abs.1bis KVG ist sehr schlecht redigiert. Dass nicht Telefonwerbung verboten wird, sondern nur deren Finanzierung, ist seltsam. Ob dieses Verbot kostendämmend wirken wird, darf mit Fug bezweifelt werden. Dr. Robert G. Briner ist Partner der Kanzlei CMS von Erlach Henrici AG. Der Rechtsexperte befasst sich seit 25 Jahren mit Technologierecht und ist Vortragender am Call Center Summit von ZfU.
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